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Kircheneintritt

Er erfolgt durch die Taufe. Ist die ungetaufte Person kein Kleinkind mehr, muss sie sich im Katechumenat, d. h. Taufunterricht auf den Empfang der drei Eingliederungssakramente (Taufe, Eucharistie und Firmung) vorbereiten.
Anders verhält es sich bei bereits getauften Christen. Dies kann ein Kirchenwiedereintritt nach erfolgtem Austritt sein oder ein Wechsel von einem christlichen Bekenntnis zu anderen. Immer dann wird nach Gespräch mit dem Pfarrer ein Antrag an den Ortsbischof gestellt und eine (Wieder)Aufnahmefeier meist im kleinen Kreis mit zwei Zeugen gehalten.

Weitere Informationen finden Sie (u.a.):

www.katholisch.de/Unser Glaube/Katholisch werden

Für weitere Informationen oder auch ein persönliches Gespräch wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.