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Kirchgeld

Das Kirchgeld ist eine jährliche Zahlung von mindestends 10 € aller Pfarrangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über ein eigenes Einkommen verfügen.

Die Zahlung wird von der Pfarrgemeinde als freiwillige Zahlung erbeten, ist im ursprünglichen Sinne aber eine Steuer. Sie kann somit auch als Steuer (also zu 100%) und nicht nur als Spende von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  1. Bar im Briefumschlag mit Name und Adresse und der Aufschrift "Kirchgeld". Diesen bitte im Pfarrbüro abgeben oder beim sonntäglichen Gottesdienst in den Kollektenkorb geben.
  2. Verwendung eines Überweisungsvordruckes. Dieser wird jährlich dem Osterpfarrbrief beigelegt oder ist im Pfarrbüro erhältlich.
  3. Dauerauftrag bei der Bank. Dieser ist jederzeit kündbar. Bitte hier die Kontonummer der Kirche verwenden, für die das Kichgeld bestimmt ist (Hersbruck, Henfenfeld oder Reichenschwand).

Weitere Hinweise

Kirchgeld Hersbruck
Kirchgeld Henfenfeld
Kirchgeld Reichenschwand

Auf Wunsch erhalten Sie vom Pfarrbüro eine Bescheinigung für das Finanzamt. Wir hoffen, dass Sie die Zahlung des Kirchgeldes als Möglichkeit sehen, die Kirche zusätzlich zu unterstützen. Das Kirchgeld trägt auch dazu bei,  Renovierungsarbeiten zu ermöglichen.

Allen Spendern und Spenderinnen sagen wir bereits im voraus ein ganz herzliches Vergeltsgott.

Ihre Kirchenverwaltung

Wunnibald Forster, Pfarrer
Johanna Wagner, Kirchenpflegerin Hersbruck