Das Kirchgeld ist eine jährliche Zahlung von mindestends 10 € aller Pfarrangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über ein eigenes Einkommen verfügen.
Die Zahlung wird von der Pfarrgemeinde als freiwillige Zahlung erbeten, ist im ursprünglichen Sinne aber eine Steuer. Sie kann somit auch als Steuer (also zu 100%) und nicht nur als Spende von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Kirchgeld Hersbruck
Kirchgeld Henfenfeld
Kirchgeld Reichenschwand
Auf Wunsch erhalten Sie vom Pfarrbüro eine Bescheinigung für das Finanzamt. Wir hoffen, dass Sie die Zahlung des Kirchgeldes als Möglichkeit sehen, die Kirche zusätzlich zu unterstützen. Das Kirchgeld trägt auch dazu bei, Renovierungsarbeiten zu ermöglichen.
Allen Spendern und Spenderinnen sagen wir bereits im voraus ein ganz herzliches Vergeltsgott.
Ihre Kirchenverwaltung
Wunnibald Forster, Pfarrer
Johanna Wagner, Kirchenpflegerin Hersbruck