Als Aufgaben des Pfarrgemeinderats nennt die gemeinsame Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland, kurz "Würzburger Synode" genannt (1971-1975) unter anderem:
"Den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen sowie alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zusammen mit ihm zu erforschen, zu beraten, gemeinsam mit ihm zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen, falls kein anderer Träger zu finden ist; das Bewußtsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren; Gemeindeglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen und zu befähigen; Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen; den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern."
Als weitere Aufgaben werden genannt:
"Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit vertreten; die Verantwortung der Gemeinde für die Mission und Dritte Welt wach zu halten; die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern" sowie "vor Besetzung der Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten." (Räte und Verbände III 1.2, S. 659 f)
Vertreter im Seelsorgebereichsrat: Herbert Niedermayer
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